
Ihre Lohnsteuerhilfe in Murnau
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Murnau . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1998 macht die Lohi-Beratungsstelle in der Stadt am Staffelsee die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Der Untermarkt 26 ist Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Bei Bedarf bietet der Lohnsteuerhilfeverein sogar Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten an.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiterin Anja Spatola ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Sie bietet damit in Murnau Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
- Zugang vom Rückgebäude in der Schlossergasse mit weniger Stufen (8 Stufen) möglich
- 1 Parkmöglichkeit am Rückgebäude
Sie finden unsere Beratungsstelle am Untermarkt 26,1. Stock, in Murnau.
Der Zugang ist auch vom Rückgebäude in der Schlossergasse Zufahrt Richtung Pantl-Bräu möglich.
Parkmöglichkeiten finden Sie in der Tiefgarage des Kultur- und Tagungszentrum. Diese stehen Ihnen kostenlos für 2 Stunden zur Verfügung.
Vom Bahnhof Murnau sind es ca. 15 Gehminuten zu unserer Beratungsstelle.
Die nächstgelegene Haltestelle des Ortsbusses ist Burggraben Mitte.
Öffnungszeiten
Januar - Dezember: | |
Montag - Donnerstag | 08:00-13:00 14:00-17:00 |
Freitag | 08:00-13:00 |
Beratungstermine bitte teiefonisch vereinbaren |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
4,9 von 5 Sternen
basierend auf 55 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.